→ Kurzzeitpflege
→ Stationäre Pflege
→ Betreutes Wohnen
Bethesda Badenweiler
Weilertalstr. 34
79410 Badenweiler
Telefon: 07632 8330
Telefax: 07633-833518
Einrichtungs- und
Pflegedienstleitung
Petra Hansen-Dibbern
Anfrage zur Heimaufnahme Dauer-/Kurzzeitpflege:
→ Formular Anfrage zur Heimaufnahme (zum Ausdrucken)
→ Formular Anfrage zur Heimaufnahme (zum Ausfüllen, als Anhang)
Bethesda Badenweiler
Am Fuße des Steinbergs, gleich am Ortseingang des Kurorts Badenweiler, liegt das Haus Bethesda in einer ruhigen Umgebung. Unser modernes und lichtdurchflutetes Haus bietet Ihnen die Möglichkeit in familiär geführter Atmosphäre mit individueller Betreuung und Pflege Ihre Selbständigkeit so lange wie möglich zu genießen und zu erhalten.
Besucher und Gäste sind uns jederzeit herzlich willkommen.
CoronaVO Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen vom 01. April 2022
Maskenpflicht (FFP 2) besteht für
Alle BesucherInnen (ab 6 Jahren), Dienstleistende und Beschäftigte. Ausnahme:
- Im Freien bei einem Abstand von mind. 1,5m
- Kinder unter 6 Jahren
- Kinder zw. dem 7. und 14. Lebensjahr dürfen einen medizinischen MNS tragen
Testpflicht besteht für
Alle BesucherInnen (ab dem 13. Lebensmonat), Therapeuten, Dienstleistende
- Antigen Schnelltest nicht älter als < 24h (nicht immunisiert: < 6h)
- PCR Test nicht älter als < 48h (nicht immunisiert: < 24h)
Alle Beschäftigten
- Mit 3 Einzelimpfungen: 2x die Woche
- Geimpfte und Genesene deren Nachweis nicht älter als 3 Monate ist: 2x die Woche
- Nicht immunisierte Beschäftigte: an jedem Arbeitstag
Ausnahme:
- Notfalleinsatz (medizinisch, technisch)
- Durchführung eines Krankentransports
- Ohne Kontakt zu den BewohnerInnen
Testzeiten
Montag: 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 15.00 – 17.00 Uhr
Sonntag: 15.00 – 17.00 Uhr
Betretungsverbot für Personen mit folgenden Symptomen:
Husten, Fieber, Schnupfen und tränenden Augen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit.
Weiterhin gilt
- Händedesinfektion bei Betreten der Einrichtung
- Vorlegen des Testnachweises
- Regelmäßiges Lüften von Innenräumen
- Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen